gemäß Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsleiter der Flugschule
Nach Erhalt des Flugscheines muss das Mitglied 1 Jahr dem Verein als ordentliches bzw. außerordentliches
Mitglied angehören.
Wochenendflugregelung / Flugbuchung:
Wird das entsprechende Luftfahrzeug von einem Vereinsmitglied für einen Wochenendtag bzw. Feiertag komplett oder für ein ganzes Wochenende gebucht und dadurch dem Zugriff anderer Mitglieder entzogen, so muss
eine Mindestzahl von 3 Flugstunden für den 1. Tag und
2 Flugstunden für jeden weiteren Tag abgenommen werden.
Diese Stunden werden berechnet, auch wenn sie nicht geflogen wurden.
Dies gilt auch analog für den Fall, dass das Flugzeug über die ganze
Woche hinweg auswärts stehen würde.
Eine Abweichung von dieser Regelung kann nur der Vorstand genehmigen.
Vor einem längeren Flug im Inland bzw. bei einem Auslandsflug hat der verantwortliche Luftfahrzeugführer
die Inspektionsintervalle des Luftfahrzeuges zu berücksichtigen und das Bordbuch auf Vollständigkeit
der Dokumente zu überprüfen !